„In Zukunft ein gemeinsamer Weg!“

Wir alle haben davon gehört, viele von uns sind betroffen und einige von uns haben es schon zu spüren bekommen! Im Zusammenhang mit dem neuen Medizinischen Assistenzberufegesetz (und es ist enorm wichtig, noch nicht einmal und immer wieder betont: es ist eine Reform der ehemaligen Sanitätshilfsdienste und NICHT eine der DMTF!) gibt es jede Menge Missverständnisse, die für Einzelne von uns bedrohlich sind.

  • Ebenso – und da muss man nicht einmal ein großer Prophet sein – wird es für die MABs, trotz glänzendem neuen Gesetz, in der Realität der nächsten Jahre ziemlich hart werden, in Ruhe vernünftig arbeiten zu können. Entstanden sind nämlich unselbstständige Berufe, die kaum Entwicklungsmöglichkeiten haben. Irgendwann werden auch sie es zu spüren bekommen, was es heißt, wenn Arbeitsbereiche, in die man hinein gewachsen ist, die aber nicht genau definiert worden sind, über Nacht in Frage gestellt werden. Sie werden eine Vertretung brauchen.
  • Zwar hört man allerorts, dass auch die DMTF vom neuen MAB-Gesetz hauptsächlich betroffen seien, was aber so nicht stimmt, weil das „alte“ DMTF-Gesetz vom MAB-Gesetz nicht ersetzt, sondern punktuell erweitert wird. Es gibt also viele Berührungspunkte.
  • DMTF werden noch 4 Jahrzehnte am Arbeitsmarkt sein und in dieser Zeit auch immer wieder viel mit KollegInnen der MAB zusammen arbeiten. Es gibt also genug gemeinsame Probleme.
  • Schlussendlich sind von den insgesamt 7 neuen Berufsbildern und der verschiedenen zusammengesetzten Berufsbilder der MFA, die meisten NICHT in Berufsvertretungen organisiert. Viele wünschen sich eine Vertretung.

Es wurde daher bei der Generalversammlung im Mai 2013 die grundsätzliche Entscheidung getroffen, die Schritte für die Verbandsöffnung und die Verbandserweiterung einzuleiten. Die Berufsbilder der MAB sollen in Fachsektionen eines neuen gemeinsamen Berufsverbandes eingebunden werden. Die Fachsektionen sollen, den Bundesländersektionen der DMTF gleichgestellt, zwar eigenständig arbeiten, aber dem Verbandsvorstand unterstellt sein. Alle Angehörigen der MAB-Berufe soll ein Beitritt in ihrer entsprechenden Fachsektion angeboten werden.

Im folgenden nun einige Details dazu, wie die neue gemeinsame Zukunft von DMTF und MAB aussehen wird:

Der neue Name des Verbandes ab 2014:

BERUFSVERBAND DMTF & MAB ÖSTERREICH

Der Zeitplan:

  • August 2013: Beschluss der aoGV zur Verbandserweiterung
  • Oktober 2013: Einreichen der neuen Statuten
  • November 2013: Antwort der Verbandsbehörde
  • Dezember 2013: neue Statuten treten in Kraft
  • Dezember 2013: neues Logo wird präsentiert

Für bestehende Mitglieder gibt es keine Änderungen!

  • ab Jänner 2014: MAB können in ihren Sektionen Mitglieder werden
  • bis April 2014: Infrastruktur wird erneuert
  • April 2014: neuer Verband wird beim Kongress 2014 präsentiert
  • Dezember 2013: neue Statuten treten in Kraft
  • Dezember 2013: neues Logo wird präsentiert

Die geplanten Verbandsstrukturen:

Grundsätzliche Punkte der Verwandlung

  • Haupttätigkeit des Verbandes ist und bleibt die Vertretung der Interessen der DMTF. MAB Berufsbilder können im neuen Verband integriert werden.
  • Die Sparten der MAB werden als Sektionen vertreten sein, gleich wie die Bundesländer bisher bei den DMTF.
  • Der Verband, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, bezweckt die Vereinigung aller diplomierten medizinischen Fachkräfte (DMTF) und der Angehörigen der Medizinischen Assistenzberufe (MAB) Österreichs, sowie deren Freunde und Förderer.
  • Zum Zweck der besseren Wahrnehmung der Tätigkeit des Verbandes in ganz Österreich und ausgerichtet auf die einzelnen Berufsbilder können Sektionen eingerichtet werden, die von einem/r Sektionsleiter/in geführt werden und eine Tätigkeit in Abstimmung mit dem Vorstand entfalten, aber keine Vereinsorgane sind.
  • Die Leiterinnen / Leiter der Sektionen haben für den Vorstand des Verbandes beratende Funktion.
  • Die Fachsektionen der MAB entfalten in Kooperation mit dem Vorstand des Verbandes auf ihrem jeweiligen Fachgebiet österreichweit Aktivitäten im Sinne der Statuten.
  • Bestehen für bestimmte Arbeitsgebiete auch bestimmte gesetzliche Regelungen, so sind jene Verbandsmitglieder, die diese gesetzlichen Regelungen erfüllen auch Mitglieder der jeweiligen Fachsektion.